20190110-Ihr Pflegedienst für daheim in Farbe
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Pflegezentrum Odenwald GmbH

- Gemeinnützige Gesellschaft für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege -

ERSTE ANSPRECHPARTNERIN

HAUSWIRTSCHAFTLICHE ANGEBOTE

  • Hauswirtschaft und Betreuung

    Hauswirtschaft und Betreuung (1,2,3)


    • Häusliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigung der Wohnung, Vorlesen, Spazierengehen, …).

    • Betreuung und Entlastung für Menschen, z.B. bei Demenz nach § 45b SGB XI. 


    Die Geldeistungen der Pflegeversicherung für die Inanspruchnahme der „Hauswirtschaft und Betreuung“ können einzeln oder auch  kombiniert abgerechnet werden (siehe 1,2,3). Für die detallierte Erklärung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch zur Verfügung.  

  • Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad

    Leistungen der Krankenversicherung nach §37 SGB V Krankenhausaufenthalt  ohne Pflegegrad


    Nach § 37 Abs. 1a SGB V kann die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die häusliche Krankenpflege übernommen werden. Eine Haushaltshilfe kann nach § 38 Abs. 1 SGB V längstens für 4 Wochen genehmigt werden. Ist die häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V von 8 Wochen pro Kalenderjahr.

  • Haushaltshilfe SGB V §38

    • Beispiel1: 

    Mutter kann wegen einer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen oder kann wegen Entbindung oder Kur nicht zu Hause bleiben;


    • Beispiel 2: 

    Vater kann aus beruflichen Gründen nicht zu Hause bleiben, um sich den Kindern, die noch nicht zwölf Jahre alt sind, zu widmen.


    Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

    SGB V Leistungen sind Leistungen der Krankenkasse die von einem Arzt verordnet werden müssen unabhängig von einem Pflegegrad: Nach einer Kostenzusage durch die Krankenkasse oder für Selbstzahler wird die Hilfe zur Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernommen.

Leistungen der Pflege- und Krankenkasse
(1) Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung bei der Inanspruchnahme von Ambulanter Pflege nach § 36 (Sachleistung) und § 37 (Pflegegeld) SGB XI
Sachleistung Geldleistung
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 689 Euro 316 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro 545 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro 728 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro 901 Euro
(2) Monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung nach § 45b (ambulant)
und § 43 Abs. 3 (stationär) SGB XI
125 Euro monatlich bei allen Pflegegraden bei Leistungen in der ambulanten Pflege. Bei der vollstationären Pflege nur für Pflegegrad 1. 

(3) Leistungen der Pflegeversicherung zur Häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2. Der Anspruch beträgt jewils für ambulant und stationär 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Sofern keine Stationäre Kurzzeitpflege in anspruch genommen wird, kann die hälfte der Geldleistung für Kurzzeitpflege in Höhe von 806,00 Euro zur ambulanten Verhinderungspgflege addiert werden, sodass eine Gesamtleistung von 2418,00 Euro im Kalenderjahr zur verfügung steht.

 (4)  Leistungen der Krankenversicherung nach Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad
Nach § 37 Abs. 1a SGB V kann die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die häusliche Krankenpflege übernommen werden. Eine Haushaltshilfe kann nach § 38 Abs. 1 SGB V längstens für 4 Wochen genehmigt werden. Ist die häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V von 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung bei Kurzzeitpflege § 42 SGB XI
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegerade 2 bis 5. Der Anspruch besteht für 8 Wochen im Kalenderjahr. Die Leistungshöhebeträgt bei 1.612,00 Euro im Kalenderjahr, wobei eine Aufstockung um die nicht verbrauchten Mittel der Verhinderungspflege möglich ist. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
Personen mit einem Pflegegrad können sich ggf. weitere Kosten der Kurzzeitpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreichend ist.

WEITERE INFORMATIONEN

Kompetente Häusliche Hilfen vom Pflegezentrum Odenwald

Wenn man sich in den eigenen vier Wänden wohlfühlen will, ist eine regelmäßige Reinigung erforderlich. Gerade älteren Menschen fällt die Führung des eigenen Haushaltes aber nicht mehr so leicht. Dann ist eine Unterstützung eine große Hilfe für sie, die beim Pflegezentrum Odenwald erhältlich ist. Dort sind im hauswirtschaftlichen Bereich beim Pflegezentrum Odenwald über 20 Mitarbeiterinnen eingesetzt, die kurzfristig zur Verfügung stehen um im Haushalt kompetent zu helfen. Ihre Tätigkeiten erstrecken sich von der hauswirtschaftlichen Betreuung, so unter anderem Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigen, Vorlesen, Waschen oder Spazierengehen bis hin zu pflegerischen Hilfestellungen. Regelmäßige interne Fortbildungen für die hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen des Pflegezentrums Odenwald tragen dazu bei, die Qualität der häuslichen Hilfen permanent zu verbessern.


Bei einer hauswirtschaftlichen Betreuung sind neben länger andauernden Hilfen aber auch nur einmalige oder zeitlich befristete Hilfen möglich. So können gerade auch ältere Menschen völlig flexibel ihren Haushalt bewältigen und sich in den eigenen vier Wänden wohlfühlen. Das Pflegezentrum Odenwald gewährleistet als gemeinnützige Einrichtung, dass abgesprochene Termine auch stattfinden.

Damit entfällt für Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten auch das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Ausfalls privater Haushaltshilfen.

Soweit eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt, kann eine hauswirtschaftliche Betreuung auch bei der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Selbstverständlich können die hauswirtschaftlichen Leistungen aber auch privat in Anspruch genommen werden.


Haushaltshilfen auch für jüngere Menschen

Auch jüngere Menschen können eine Haushaltshilfe anfordern, wenn sie ihren Haushalt nicht mehr alleine weiterführen können. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn eine Mutter aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen wie z.B. Schwangerschaft oder Entbindung die im Haushalt anfallenden Arbeiten nicht mehr alleine bewältigen kann. Wenn auch der Vater einer Familie nicht zu Hause sein kann, um sich um die Kinder zu kümmern, können Haushaltshilfen unterstützend eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist, dass die Kinder noch nicht älter als zwölf Jahre sind.


Wer Informationen über eine hauswirtschaftliche Betreuung oder eine Haushaltshilfe wünscht, kann sich bei Barbara Neuß in der Geschäftsstelle des Pflegezentrums Odenwald in Erbach am Kreiskrankenhaus Erbach unter der Telefonnummer 06062/9408-16 unverbindlich informieren.


Zur Kontaktaufnahme stehen außerdem beim Pflegezentrum Odenwald noch drei weitere Anlaufstellen zur Verfügung: zum Einen bei der Mobilen Pflege Gersprenztal in Reichelsheim unter der Telefonnummer 06164/54651, zum Anderen bei der Mobilen Pflege Beerfelden unter der Telefonnummer 06068/912020 sowie bei der Mobilen Pflege Bad König/Brombachtal unter der Telefonnummer 06063/58575
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